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Rechtsanwalt bei
Kunststreit?
Das Kunstrecht ist ein relativ junger Zweig der Rechtsprechung und sehr komplex. An
etlichen Punkten berührt das Kunstrecht andere Rechtsgebiete, wie z. B. das Urheberrecht, das Vertragsrecht, das
Leasingrecht etc. Ein Kunststreit kann also unterschiedlichster Natur sein. Dabei kann es um den legalen oder
illegalen Erwerb eines Kunstgegenstandes gehen, um einen Weiterverkauf von Kunst ohne Beteiligung des Urhebers, um
ein Plagiat ... Es können also zahlreiche und unterschiedlichste Fragen und Probleme auftreten, wenn es um Belange
des Kunstrechtes geht. Für jemanden, der nicht wirklich mit allen relevanten Gesetzgebungen vertraut ist legal
profession (Rechtsanwalt Würzburg) , können sich dadurch Fragen ergeben, die er sich selbst nicht
beantworten kann.
In einem solchen Fall empfiehlt es sich Rechtsanwälte zu konsultieren, die mit der Gesetzeslage vertraut sind. Natürlich ist nicht
jeder Rechtsanwalt ein Spezialist für Kunstrecht. Um sich im Falle eines Kunststreits gebührend abzusichern,
sollte man sich also an einen Anwalt wenden, der in Fragen des Kunstrechtes bewandert ist. Gerade weil das
Kunstrecht an so vielen Punkten mit anderen Gesetzesbestimmungen verknüpft ist, bedarf es also eines
Rechtsbeistands, der sowohl breites juristisches Wissen, als auch spezielles Wissen in Bezug auf Fragen des
Kunststreits mitbringt.
Ein Kunststreit kann verschiedenste Streitfragen beinhalten. Präzedenzfälle, die dies veranschaulichen, gab es
bereits zur Genüge. So gingen die Länder Italien und Griechenland gegen das Getty Museum in Los Angeles vor, da
dieses einige Antiquitäten ausstellte, die in den Ursprungsländern als gestohlen galten. Vor allem ging es dabei um
Raubgrabungen. Das Getty Museum musste daraufhin einige der Antiquitäten wieder zurück an die Länder
aushändigen.
Ein prominentes Beispiel für den Vorwurf des geistigen Diebstahls (Plagiat) findet man in Prinz Harry aus England.
Dieser wurde 2003 von der Künstlervereinigung der Aborigines aus Australien beschuldigt, seine Kunstwerke von ihren
Vorlagen abgekupfert zu haben. Bereits vor diesen Vorwürfen meinten viele Kritiker, eine große Ähnlichkeit zu den
Werken der Ureinwohner Australiens zu erkennen.
2002 wurden in China Plagiate von Harry Potter verkauft. Und das mit großem Erfolg - sehr zum Ärger von Autorin
Joanne K. Rowling. “Harry Potter und der Leopardenpfad zum Drachen“ nannte sich diese fernöstliche Kopie legal
practices (Markenrecht) . In China wurde dieses Buch ausschließlich auf Straßenmärkten verkauft. Auch
in Russland erschien ein Plagiat. Die Protagonistin des Buches “Tanja Grotter“ war in so vielen Belangen
offensichtlich von Harry Potter abgekupfert, dass es schon wirklich als dreist zu bezeichnen war. Joanne K.
Rowling erwirkte in verschiedenen Ländern ein Verbot der Veröffentlichung. In Russland verkaufte sich Tanja
Grotter dennoch millionenfach. Auf der anderen Seite wurde Joanne K. Rowling selbst auch schon des Plagiats
bezichtigt. Angeblich soll sie sich Ideen bei der Schriftstellerin Nancy Stouffer geklaut haben. Diese hatte
bereits Jahre zuvor die Roman-Figur Larry Potter erdacht. Die Tatsache, dass Nancy Stouffer den Zeitpunkt ihrer
Beschuldigungen dazu nutzte, um ihr Buch noch mal zu veröffentlichen, war ihrer Glaubwürdigkeit nicht besonders
zuträglich. J. K. Rowling bekam recht.
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